Projekte

 

Paralleltrasse ja – Parallelverfahren nein!

Einem Artikel in den Kieler Nachrichten haben die Gemeinden des Barkauer Landes entnommen, daß der Bauausschuß des Kreises Plön noch im September 2003 eine Anhörung zum Ausbau der B 404 zur A 21 durchführen will. Die Bürgermeister der Region haben am 11.09.2003 entschieden, sich an dieser Anhörung nicht zu beteiligen, insbesondere, weil die Position des Barkauer Landes dem Kreis bereits mehrfach dargelegt worden ist.

 

Seit 1996 begleitet die Region Barkauer Land als Hauptbetroffene intensiv die Planungen des Straßenbauamtes Rendsburg zum beabsichtigten Ausbau der B 404 zur A 21. Sowohl auf der Ebene der Bürgermeister als auch der Ge-meindevertretungen, des Bürgervereins Barkauer Land und der Bürgerinitiative Nettelsee gab es eine Vielzahl von Informations- und Abstimmungsgesprächen sowie Entscheidungen, die das Entwurfsverfahren begleitet haben.

 

Auf der Grundlage eines im Auftrage der 11 Regionsgemeinden erstellten Verkehrsgutachtens ist so durch das Straßenbauamt Rendsburg in enger und konstruktiver Abstimmung mit dem Barkauer Land eine überwiegend regionsverträgliche Ausbauvariante erarbeitet worden.

 

Dass in einem solchen komplexen Planungsprozeß nicht alle Wünsche der Betroffenen vollständig berücksichtigt werden können und bei den unterschiedlichen Interessen der betroffenen Gemeinden und Grundstückseigentümern in Einzelfragen (auch in so bedeutenden Einzelfragen wie dem An-schluß der L 49 an die A 21 in Nettelsee) unterschiedliche Auffassungen entstehen, ist selbstverständlich. Es ist nicht Aufgabe der Regionsgemeinden oder des Amtes - und schon gar nicht Aufgabe des Kreises -, diese unterschiedlichen Interessen zu bewerten und eine Entscheidung über den künftigen Ausbauzustand herbeizuführen.

 

Dies ist im Planverfahren zunächst Aufgabe des Straßenbauamtes und letztlich der Planfeststellungsbehörde. Die Gemeinden des Barkauer Landes wer-en aber den erfolgreichen Weg der konstruktiven Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Straßenbauamt Rendsburg als zuständigem Träger des Verfahrens – auch bei künftig zu erwartenden unterschiedlichen Auffassungen in Einzelfragen – fortsetzen, um im Sinne der Region und ihrer Gemeinden Einfluß auf die Entscheidungen zu nehmen. Diese Zusammenarbeit hat sich für die Region als überwiegend erfolgreich erwiesen.

 

Das Amt und die betroffenen amtsangehörigen Gemeinden sehen in einem vom Kreis Plön initiierten informellen Sonderverfahren aus diesen und den nachfolgenden Gründen keinen Sinn und werden sich an einem solchen Verfahren nicht beteiligen.

 

Der Kreis Plön ist wie die Gemeinden und andere Behörden oder Verbände Träger bestimmter öffentlicher Belange und Beteiligter an dem Verfahren und hat darüber hinaus keinerlei Zuständigkeiten, Vorrechte oder besondere fachliche Kompetenzen, ein solch komplexes Verfahren in einem Sonderver-fahren zu begleiten. Das Amt fordert den Kreis Plön und hier insbesondere den Kreistag und seine Ausschüsse auf, sich in seiner Stellungnahme auf seine begrenzte Zuständigkeit als Träger öffentlicher Belange zu beschränken.

 

Insbesondere verwahren sich die Gemeinden des Amtes gegen den Eingriff in ihre Planungshoheit, der mit einer über diese Zuständigkeit hinausgehenden umfassenden Diskussion zwangsläufig verbunden ist. Die hinsichtlich der Planungshoheit zu vertretenden Interessen stehen ausschließlich den Gemeinden zu. Der Kreistag ist weder Planungsoberbehörde noch Straßenbauoberbehörde. Seine Zuständigkeit für Straßenbau beschränkt sich auf die von ihm zu betreuenden Kreisstraßen.

 

Das Amt wird das Straßenbauamt bitten, die Stellungnahme des Kreises auch in Bezug auf Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Zuständigkeit zu prüfen und entsprechend zu werten.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden können sicher sein, daß die Gemeinden aufgrund ihrer örtlichen Kenntnisse und die Kenntnisse über persönliche Verhältnisse verantwortlich mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger umgehen. Dass dabei nicht in jedem Einzelfall Konsens erzielt werden kann und dass manche Bürgerinnen und Bürger härter betroffen sind als andere, macht auch uns in der Region Barkauer Land betroffen, läßt sich aber nicht vermeiden. In jedem Fall bemühen sich alle Verantwortlichen in der Region, die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

 

Die A 21 kommt voran

Informationen zum Planungsstand im Abschnitt Stolpe – Klein Barkau

Mit dem für Anfang 2004 vorgesehenen Baubeginn im Abschnitt Negernbötel – Bornhöved wächst die Autobahn A 21 ein weiteres Stück in Richtung Barkauer Land. Ebenfalls im Jahre 2004 soll im Süden der Region das für den dort geplanten Straßenbau erforderliche Plan-feststellungsverfahren anlaufen, damit 2005 im Abschnitt Stolpe/Klein Barkau mit dem Bau begonnen werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund und wegen der sich weiter verfestigenden Planungen hat der Ar-beitskreis Siedlungsentwicklung des Bürgervereins Barkauer Land e. V. die Straßenbauver-waltung zu einem weiteren internen Informationsaustausch eingeladen.

 

Am 27.03.2003 trafen sich politische Vertreter aus den vom Ausbau betroffenen Regionsge-meinden und die Arbeitskreismitglieder mit den Vertretern des SBA im bis auf den letzten Platz besetzten Dorfgemeinschaftshaus in Honigsee. Auf der Tagesordnung standen – wie vereinbart – die Planungsstände in den Bauabschnitten Süd (Stolpe - Klein Barkau) und Nord (Klein Barkau - Kiel) sowie Informationen zum Planfeststellungsverfahren.

 

Da für den Nordabschnitt mittlerweile eine Voruntersuchung des SBA vorliegt, zu der die Region bis Ostern detailliert Stellung nehmen soll, konzentrierte sich der Austausch auf den aktuellen Planungsstand im Abschnitt Süd.

 

Zunächst stellte Herr Heel (SBA) die Grundzüge der Planung dar. Danach wird die B404 von Stolpe kommend bis nördlich Nettelsee durch 2 westlich angelagerte Fahrspuren zur A 21 ausgebaut. Nördlich von Nettelsee setzt sich die A 21 dann als Neubaustrecke östlich vom jetzigen B 404-Verlauf ab und führt so bis über Klein Barkau hinaus nach Norden. Da An-schlussstellen lediglich im Bereich Nettelsee/Depenau, auf Höhe Klein Barkau und in Kiel auf Höhe Wellseedamm vorgesehen sind, sollen die Ortsverbindungsverkehre und der nicht au-tobahntaugliche Verkehr zwischen Nettelsse und nördlich Klein Barkau auf der erhaltenen B 404 und ab Klein Barkau bis nach Kiel auf autobahnparallel trassierten neuen Nebenstrek-ken geführt werden.

 

Unklar ist nach Aussage von Herrn Heel noch die Situation im Problembereich Nettelsee. Hier wird zzt. geprüft, ob und ggf. wie die bislang verfolgte, aber ökologisch problematische Südumgehungen durch eine Nordumgehung mit einer zusätzlichen Anschlussstelle nahe Warnau ersetzt werden kann. Herr Heel führte aus, dass auch die Nordumgehung ökolo-gisch problematisch ist und favorisierte vor diesem Hintergrund eine im Zuge einer Übereck-Verbindung von L67 und L49 unmittelbar nördlich Nettelsee gelegene Anschlussstelle. Da eine ortsnahe nördliche Umfahrung der Ortslage aus Landesmitteln finanziert werden müss-te, entsprechende Mittel aber weder kurz- noch mittelfristig verfügbar seien, muss diese An-schlussstelle unmittelbar an die Ortsdurchfahrt angebunden werden.

 

Arbeitskreismitglieder und Nettelseer Gemeindevertreter machten deutlich, dass eine derar-tige Lösung nicht ernsthaft verfolgt werden kann. Auch in Zeiten knappen Geldes ist nicht zu vermitteln, dass die Nettelseer Ortsmitte als Folge des Autobahnausbaues statt der ange-strebten verkehrlichen Entlastung einen Ausbau als Autobahnzubringer erfährt.
 

Herr Heel betonte, dass in dieser Sache alle notwendigen Untersuchungen vorliegen und dass die Entscheidung nunmehr durch das Bundesverkehrsministerium getroffen wird.

 

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Herr Sauer (SBA) erläuterte die geplante Streckenführung von Stolpe ausgehend. Danach benutzt die Hauptlinie 410 Kiel – Bad Segeberg die Autobahn bis zur Anschlussstelle De-penau/Nettelsee und ab da die Südumgehung von Nettelsee bis zur westlichen Ortsgrenze. Nach Durchfahren der Ortslage Nettelsee schwenkt sie nach Norden auf die alte, als Orts-verbindungsstrecke erhaltene B 404 ein. Der weitere Streckenverlauf bis über Klein Barkau hinaus entspricht der heutigen Fahrstrecke.

 

Die regionalen Vertreter bemängelten die ausgesprochen umwegige und die Fahrzeit ver-längernde Streckenführung und stellten fest, dass in diesem Konzept die gesamte Ortslage Löptin nicht an den ÖPNV angebunden ist. Da auch die verkehrliche Anbindung der Ortslage Löptin aus Nettelseer Sicht völlig unzureichend gelöst ist, wurde für alle Beteiligten deutlich, dass in diesem Bereich nochmals grundsätzlich und zusammen mit den Gemeinden Nettel-see und Löptin über die Verkehrsführung nachgedacht werden muss.

 

Ebennfalls nur mangelhaft gelöst ist aus Nettelseer Sicht der Lärmschutz beiderseits der A 21 im Bereich der Ortslage. Hier soll die Straßenbauverwaltung trotz der problematischen Grundwasserverhältnisse prüfen, ob und wie weit und mit welchem technischen Aufwand die A 21-Trasse abgesenkt werden kann, damit die dann immer noch erforderlichen Lärm-schutzwände und eine unverzichtbare direkte fußgänger- und radfahrertaugliche A 21-Querung besser in das Ortsbild integriert werden können.

 

Auf Höhe Kirchbarkau wünscht sich die Gemeinde vor dem Hintergrund baulicher Erweite-rungsmöglichkeiten im Bereich Krähenberg eine Verlängerung des geplanten Lärmschutz-walles nach Süden und eine schlankere hier leicht nach Osten verschobene Trassenführung.

 

Im Bereich der Anschlussstelle Klein Barkau wurden die bereits mehrfach erörterten Proble-me nochmals diskutiert. Die dort von der Region und der Gemeinde gewünschten platzspa-renden holländischen Rampen sind aus der Sicht der Straßenbauverwaltung nicht möglich, weil im Autobahnverlauf einheitlich gestaltete Abfahrtssituationen angestrebt werden. Eine Verbesserung des Lärmschutzes und geringere Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nach Auffassung des SBA bereits durch die nunmehr um 2 – 3 m abgesenkt verlaufen-de A 21-Trasse gegeben. Um weitere flächenschonende Effekte zu erreichen, soll in einem Ortstermin geprüft werden, ob und ggf. wie weit die Straßenachse der A 21 nach Westen verschoben werden kann.

 

Zum Abschluss der Veranstaltung bedankten sich die Arbeitskreismitglieder und die Ge-meinden des Barkauer Landes bei den Vertretern des Straßenbauamtes Rendsburg für die gezeigte Diskussionsbereitschaft und machten noch einmal deutlich, dass die gute Zusam-menarbeit in der Vergangenheit zu regional verträglichen und von der Region getragenen Lösungen geführt hat. Sie gaben darüber hinaus der Hoffnung Ausdruck, dass es nach die-sem Gespräch nicht nur beim Informationsaustausch bleibt, sondern auch Annäherung in den strittigen Fragen erreicht wird.